Gericht entschied über Josef Fritzls Zukunft

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Josef Fritzl wird nicht aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die Begründung erfahren Sie hier.

gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht, über das das Oberlandesgericht Wien nunmehr aktuell entschieden hat. Der Beschluss wurde aufgehoben, informiert man nun vonseiten des Landesgerichts.Oberlandesgericht Wien stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher fest.unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege.

Zudem fehlen laut vorliegender Rechtsmittelentscheidung relevante und überzeugende Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Gefährlichkeit hinreichend abgebaut wurde. Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher würden daher nach wie vor vorliegen", so die Begründung.

 

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Fein. Der ghört 'betreut'

Keine Sekunde darf dieses Tier wieder frei gelassen werden! Ab in ein Loch mit dem

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