Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Die Kernziele dieses Aktionsplans bestehen darin, Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, ergeben, zu reduzieren beziehungsweise zu bewältigen, sowie Nachhaltigkeit im Finanzwesen zu fördern.
Die Taxonomie-Verordnung konzentriert sich bei der Definition der Nachhaltigkeit auf die Umweltfaktoren der ESG-Kriterien und nennt folgende sechs Umweltziele:Klimaschutz;\nAnpassung an den Klimawandel;\nnachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;\nÜbergang zu einer Kreislaufwirtschaft;\nVermeidung von Umweltverschmutzung;\nSchutz gesunder Ökosysteme.
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