FPÖ-Landesrat Waldhäusl weiter im Visier der Justiz

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Für den Niederösterreicher Gottfried Waldhäusl ist die Causa Drasenhofen juristisch noch immer nicht abgeschlossen.

Es ist ein Konvolut von 50 Seiten, das am 23. März von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, an das Landesgericht Wien als Stellungnahme geschickt worden ist. Das Ziel der detailreichen Ausführungen: Die Ermittlungen gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl sollen nicht eingestellt werden. Vielmehr will man versuchen, ihn wegen des"Verdachts des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt" vor Gericht zu bringen.

Er habe Maßnahmen angeordnet, die den gesetzlichen Intentionen des NÖ Grundversorgungsgesetzes widersprechen, wie es in der Stellungnahme der WKStA heißt, die dem KURIER vorliegt. Als Beispiel wird der Stacheldrahtzaun genannt, der"ungeeignet war, weil dadurch die betroffenen unbegleiteten minderjährigen Fremden einer"ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen wurden".

Für Anwalt Manfred Ainedter ist es"unfassbar, dass sich im Akt seit Juni 2020 nichts mehr getan hat". Bezüglich des Stacheldrahtzauns ist im Schreiben der Anwaltskanzlei folgende Passage zu finden:"Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach als zuständige Behörde die Auffassung des Beschuldigten, dass der Stacheldrahtzaun auf eine allfällige Kindeswohlgefährdung keinerlei Einfluss habe, teilte.

 

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