"Die Unterstützungsmaßnahmen für Künstler werden schnell und unbürokratisch weitergeführt", so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer.
Die beiden wichtigsten Unterstützungsinstrumente der Bundesregierung für Künstler gehen ab Anfang August in ihre nächste Phase. Bei der Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler bei der SVS sind Anträge ab 1. August möglich, beim Covid-19-Fonds des KSVF ab 2. August. "Einige Bereiche des Kulturbetriebs brauchen trotz weitgehender Öffnungen noch etwas Zeit, um wieder voll Fahrt aufzunehmen", so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer am Freitag."Deshalb ist es gut, dass wir unsere erfolgreichen Unterstützungsmaßnahmen für diese Bereiche noch einmal um drei Monate verlängern konnten.
Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler rund 130 Millionen Euro ausgezahlt. Die Gesamtdotierung des zugrundeliegenden Fonds wurde Mitte Juli von 140 auf 150 Millionen Euro erhöht.
Der Covid-19-Fonds des KSVF ist derzeit mit 40 Millionen Euro datiert. Bereits ausgezahlt sind davon derzeit rund 29 Millionen Euro.
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