Die fristlose Entlassung von 14 Mitarbeiterinnen der Wiener Klinik Hietzing Anfang 2021 war zu Unrecht. Der Senat des Arbeits- und Sozialgerichts hat in seinem Urteil sowohl das Vorliegen eines Entlassungs- als auch eines Kündigungsgrundes verneint. Somit muss bis auf eine Klägerin, sie befindet sich mittlerweile in Pension, das Dienstverhältnis wieder fortgesetzt werden. Die Pensionistin kann Schadensansprüche geltend machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Dienstgeberin Stadt Wien - vertreten durch die MA 2 , die über Aufforderung des Gesundheitsverbundes aktiv wurde - reagierte nach Bekanntwerden der Feier. Die betroffenen Frauen wurden dabei vor die Wahl gestellt, einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses unter Verzicht der Abfertigungsansprüche zuzustimmen oder fristlos entlassen zu werden.
Warum hat kh Hietzing dauernd Personalmangel ? Weil die Verwaltung schlecht und unmenschlich ist, solche Falle sollte überhaupt nicht auffällig werden! Vorher heißt Lainz, jetzt Hietzing, wenn weiter so wäre, später muss wieder anderen Name suchen!
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