Der ehemalige Grün-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Donnerstagnachmittag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zu einer Entschädigung von 1500 Euro verurteilt worden. Er hatte am 25. Jänner 2019 auf seiner Facebook-Seite zwei Fotos verbreitet, die ein Mitglied der deutschnationalen Burschenschaft Gothia mit ausgestrecktem rechtem Arm zeigten.
Damit habe Öllinger dem Mann zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt, befand das Landesgericht. Öllingers Rechtsvertreterin, Maria Windhager, wird dagegen Berufung einlegen. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.Die Fotos waren während einer der sogenannten Donnerstags-Demos entstanden, die wöchentlich gegen die türkis-blaue Regierung ausgerichtet wurden.
In Wahrheit habe der Mann unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken, erklärte dazu nun dessen Anwalt Michael Schilchegger im Landesgericht. Wie Schilchegger betonte, habe die Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten kein Verfahren wegen Verdachts in Richtung nationalsozialistischer Wiederbetätigung eingeleitet. Im Übrigen sei der Betroffene damals auch nicht Mitglied der Gothia gewesen, was sich zwischenzeitlich zwar geändert habe.
Für seine Anwältin, Windhager, waren diese Anmerkungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Öllinger habe"nichts Unwahres verbreitet" und keine strafrechtliche Bewertung vorgenommen.
Richter Stefan Romstorfer sah das anders. Öllinger habe mit dem Verbreiten der beiden Bilder"zumindest den Verdacht der Wiederbetätigung erweckt", stellte er in der Urteilsbegründung fest."Die Geste kann man nicht anders verstehen, als dass hier allenfalls der Hitlergruß gezeigt wird", meinte der Richter. Im Übrigen bemerkte der Richter, der Wiederbetätigungs-Verdacht sei grundsätzlich"konstruiert" worden.
Der Öllinger da erwischts nicht den falschen
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