EuGH verurteilt Österreich erneut: Beamte wegen Alters diskriminiert

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Österreich hat noch immer keine diskriminierungsfreie Regelung für die Anrechnung der Vordienstzeiten von Beamten und Vertragsbediensteten vor Vollendung des 18. Lebensjahres gefunden.

Auf Österreich dürften Gehaltsnachzahlungen an Beamte und Vertragsbedienstete in Millionenhöhe zukommen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem heute, Mittwoch, veröffentlichten Urteil festgestellt, dass Österreich für die Staatsbediensteten noch immer keine diskriminierungsfreie Regelung über die Anrechnung von Vordienstzeiten gefunden hat, die vor dem 18. Geburtstag zurückgelegt worden sind.

Die Auseinandersetzung um diese Form der Altersdiskriminierung nicht gegen Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn, hat bereits eine lange Tradition. Schon im Jahr 2009 hatte der EuGH im Urteil Hütter erstmals darüber entschieden: Es sei unzulässig, nur solche Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung anzurechnen, die nach dem 18. Geburtstag erworben wurden, nicht aber solche vor diesem Zeitpunkt .

Die Reformversuche erfolgten in den Jahren 2010, 2015 und 1016. Zuletzt sah Österreich als Dienstgeber rückwirkend vor, dass die Beamten und Vertragsbediensteten in ein neues Besoldungssystem übergeleitet werden, im dem sich ihre erste Einstufung nach ihrem letzten gemäß dem früheren System bezogenen Gehalt richtet.

Liegt eine EU-rechtswidrige Diskriminierung vor, haben die benachteiligten Beamten und Vertragsbediensteten einen Anspruch darauf, die gleichen Vorteile zu erhalten, wie sie den durch die umstrittenen Systeme Begünstigten zukommen. Beobachter rechnen mit Nachzahlungen des Staates in Höhe von zig Millionen Euro.

 

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