EuGH-Urteil: Rote Karte für Ungarns Asylregeln

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Kaum Zugang zu Asylverfahren, illegale Push-backs: Damit verstößt die Regierung Orbán gegen EU-Recht. Doch Budapest verrschärfte die Gesetze nochmals

Im ständigen Migrationsstreit zwischen Budapest und der EU-Kommission in Brüssel ist es die nächste juristische Niederlage für den ungarischen Premier Viktor Orbán. Dieser musste gestern zur Kenntnis nehmen, dass Ungarns Asylrecht in großen Teilen dem für alle EU-Staaten geltenden Europäischen Recht widerspricht.

Im Zuge der großen Flüchtlingsbewegungen im Herbst und Winter 2015 hatte Ungarn begonnen, Zäune gegen den Zustrom zu errichten. Seither setzt die Regierung aufwendige Bemühungen darin, ankommende Flüchtlinge oder Migranten erst gar keinen Asylantrag stellen zu lassen.

Da die Betroffenen keine andere Wahl hätten, als das ungarische Landesgebiet zu verlassen, sei dies mit einer Abschiebung gleichzusetzen, heißt es im EuGH-Urteil.Doch ganz generell, so das Gericht weiter, verstoße Ungarn gegen seine Verpflichtung, Schutzsuchenden Zugang zum Asylverfahren zu gewähren. Denn in der gesamten Europäischen Union gilt das Recht: Wer den Boden eines EU-Staates betritt und um Asyl ansucht, dessen Gesuch muss auch geprüft werden.

 

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Die EU und Recht? Grade die EU biegt sich die Gesetze so zurecht, wie es in den Kram passt. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Sagt wer😂👍

Für Spanien gehts aber:

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