Eine „Krone"-Leserin verletzte sich wegen eines sogenannten Gesundheitstipps schwer. Das EU-Höchstgericht sieht darin aber keinen Fall der strengen Produkthaftung.
Ein falscher Tipp in einer Zeitung löst nicht jene strenge Produkthaftung aus, die für fehlerhafte körperliche Gegenstände gilt. Das hat der Gerichtshof der EU in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fall war vom österreichischen Obersten Gerichtshof an die Höchstrichter in Luxemburg herangetragen worden, nachdem sich eine Leserin der „Kronen Zeitung“ infolge eines krass falschen Tipps schwer verletzt hatte.
In der Rubrik „Hing´schaut und g´sund g´lebt“ hatte „Kräuterpfarrer Benedikt“ in einer Regionalausgabe den Rat gegen Rheumaschmerzen gegeben: „Schmerzfrei ausklingen lassen – Eine Auflage aus geriebenem Kren“. Frisch gerissener Kren könne nämlich mithelfen, die Schmerzen zu verringern.
Die „Krone“-Leserin klagte deshalb ihre Zeitung auf 4400 Euro Schadenersatz. Sie habe auf die Angaben der Beklagten zur Behandlungsdauer vertraut und sich entsprechend behandeln lassen, wodurch sie schwere Verletzungen erlitten habe. Die Medieninhaberin wandte ein, für den Kräuterpfarrer nicht verantwortlich zu sein. Er sei ein externer und ausgewiesener Experte der kräuterkundlichen Heilkunst.
Über den Schadenersatzanspruch selbst muss jetzt noch der OGH entscheiden. Ohne Verschulden wird die „Krone“ wohl nicht haften.Jeden Tag. Überall.
Die slowenische patient
Früher stand bei solchen Artikel immer 'ohne Gewehr', ein weiterer KRONE - Druckfehler 😅.
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