EuGH: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig

  • 📰 krone_at
  • ⏱ Reading Time:
  • 55 sec. here
  • 2 min. at publisher
  • 📊 Qulity Score:
  • News: 25%
  • Publisher: 53%

Die Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten verstößt laut einem Gutachten des EuGH gegen Unionsrecht.

Österreich Schlagzeilen Nachrichten

Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen

Für Kinder aus anderen EU-Staaten muss es laut dem Europäischen Gerichtshof gleich viel Geld geben wie für österreichische - nicht mehr und auch nicht weniger.

Die Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs gegen Unionsrecht.

Mit 2019 hatte Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden.

„Die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts kommt für mich nicht überraschend. Ich war immer dieser Überzeugung und habe das deshalb auch so erwartet“, schrieb der ÖVP-EU-Mandatar und Erster Vizepräsident des Europaparlaments, Othmar Karas, auf Twitter. Auch für die Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament, Monika Vana, kam der Schlussantrag „wie erwartet“. Die Indexierung sei „ein Angriff auf das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen“.

Wir haben diese Nachrichten zusammengefasst, damit Sie sie schnell lesen können. Wenn Sie sich für die Nachrichten interessieren, können Sie den vollständigen Text hier lesen. Weiterlesen:

 /  🏆 12. in AT
 

Vielen Dank für Ihren Kommentar.Ihr Kommentar wird nach Prüfung veröffentlicht.

Bodenlose Schweinerrei wenn die Kinder nicht in Österreich leben steht es Ihnen nicht zu unsere Österreicherischen Kinder sind immer benachteiligt Ausländer schöpfen unser Geld Super Regierung schaut auf sein Volk? Ausländer Kinder

Wahnsinn, die Leben in Ungarn oder sonst wo , wo es nicht so teuer ist bekommen das gleich wie wir,unsere Kinder werden daher benachteiligt ! Unfassbar die Lebenserhaltungskosten sind viel höher hier ! Wir sind kein Vereintes Europa das die was zum reden haben

Scheiss auf den EuGH und deren Richter

War eh zu erwarten. Erst wenn alle Staaten richtig finanziell ruiniert, die Menschen vollends gegeneinander aufgebracht sind und die ehemals gute europäische Idee bei jedem nur nich Brechreiz auslöst, wird ein Umdenken einsetzen.

Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.

EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässigLUXEMBURG/BRÜSSEL. Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Schon wieder so ein Totengräberprojekt von ÖVPFPÖ
Herkunft: nachrichten_at - 🏆 16. / 51 Weiterlesen »

EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässigLUXEMBURG/BRÜSSEL. Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Schon wieder so ein Totengräberprojekt von ÖVPFPÖ
Herkunft: nachrichten_at - 🏆 16. / 51 Weiterlesen »

Klage gegen Österreich: EU-Gutachten erklärt Regelung zur Familienbeihilfe für unzulässigWeil die Höhe der Familienbeihilfe variiert, je nachdem, in welchem Land die Kinder leben, für die sie bezahlt wird, hat die Europäische Kommission Österreich wegen Diskriminierung geklagt. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden: Die österreichische Regelung ist unzulässig.
Herkunft: kleinezeitung - 🏆 6. / 63 Weiterlesen »

Einbürgerungen - Europäischer Gerichtshof rügt MA 35MA35 wieder im Fokus. EuGH entscheidet: Wiener Fremdenbehörde machte eine Frau zu Unrecht zu einer Staatenlosen. Von simonrosner -
Herkunft: WienerZeitung - 🏆 19. / 51 Weiterlesen »