Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, wie es in den am Donnerstag veröffentlichten Schlussfolgerungen des EU-Generalanwalts Richard de la Tour heißt.
Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden.
Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten. Für Caritas-Präsident Michael Landau war die Indexierung der Familienbeihilfe"seit jeher keine gute Idee". Gerade die Coronavirus-Pandemie hätte gezeigt, dass Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einen"ganz wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft" leisten würden, so Landau mit Blick auf den Gesundheits- und Pflegebereich. Er hofft, dass der EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt.
Schon wieder so ein Totengräberprojekt von ÖVPFPÖ
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