Nachdem der Verfassungsgerichtshof das ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat
, hat der Gesetzgeber nun bis Jahresende Zeit, den assistierten Suizid gesetzlich zu regeln. Dabei ist einerseits dem Selbstbestimmungsrecht von Sterbewilligen, das das Gericht sehr weitreichend auslegt, und andererseits dem Anliegen Rechnung zu tragen, vor Missbrauch zu schützen und davor, dass auf Patienten in irgendeiner Weise Druck ausgeübt wird, ihr Leben vorzeitig zu beenden. Jemanden zum Suizid zu verleiten, steht weiterhin unter Strafe.
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