Mehr als ein Jahr nachdem tausende Skitouristen den Wintersportort Ischgl in Tirol verließen und dadurch zur Verteilung des Coronavirus beitrugen, kommt es am 9. April zur ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien.
Grund dafür ist eine Amtshaftungsklage des Verbraucherschutzvereins gegen die Republik Österreich. Für Peter Kolba, der Obmann des VSV geht es um"Schadenersatz für Hinterbliebene eines in Ischgl Infizierten und sodann verstorbenen österreichischen Top-Journalisten."Der VSV bringt derzeit eine Vielzahl an Amtshaftungsklagen ein. Diese Verhandlung, so Kolba, ist erst die erste von einigen weiteren.
“Diese Regierung und ihre Tiroler Freunde unterschätzen unsere Hartnäckigkeit. Wir sind für jahrelange Verfahren gerüstet, ob die Marke Ischgl jahrelangen Streit aushält muss Tirol beurteilen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wir werden jedenfalls den Bundeskanzler Kurz, die Minister Nehammer und Anschober sowie Landeshauptmann Platter in öffentlicher Verhandlung als Zeugen hören“.
In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus gekommen. Die ersten Fällen waren Anfang März bekannt geworden, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Der VSV hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.Mehr als 6.
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