Eine langjährige Buchhalterin wurde infolge ihrer Migräneerkrankung entlassen. Die Wienerin, die noch sechseinhalb Jahre bis zur Pension braucht, hatte sich geweigert, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages zu unterschreiben. Sie zog mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht und darf ihren Job behalten.Für Tamara R. begannen die Probleme im Herbst 2019 mit dem Wechsel der Geschäftsführung. Sie bekam Migräneanfälle, verlor Gewicht.
Der Umgang mit der Frau war unter aller Kritik. Eine verdiente Mitarbeiterin ekelt man so nicht raus.Jetzt wurde Druck ausgeübt. Tamara R. sollte die „Einvernehmliche“ unterschreiben für die vage Zusage, in eine andere Firma des gleichen Eigentümers zu wechseln. Die Wienerin war auf der Hut, ließ sich von der AK beraten und unterschrieb nicht. Daraufhin kam die „Fristlose“.
Arbeiterkammer Gut dass so etwas gibt „ARBEITERKAMMER“ ÖSTERREICH.....!
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