„Ein Kuss ist keine geschlechtliche Handlung“

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„Ein Kuss ist nach dem Gesetz keine geschlechtliche Handlung“, heißt die Erklärung dafür, warum ein Lehrer (28), der ein Verhältnis mit einer Zwölfjährigen hatte, nicht vor Gericht muss.

„Ein Kuss ist nach dem Gesetz keine geschlechtliche Handlung“, erklärt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, warum ein Lehrer , der sich einer zwölfjährigen Schülerin körperlich genähert haben soll, nicht vor Gericht muss. Seine Anstellung an der NMS Schwertberg ist der angeblich „verliebte“ Pädagoge aber schon los.

Da es nach Aussagen sowohl des Lehrers als auch der Schülerin zu keinen sexuellen Handlungen, sondern „nur“ zu Küssen gekommen sei, bestand der Verdacht auf „Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses“. Strafrahmen: bis zu drei Jahren Haft.Es kam jedoch zu keinen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer. Ulrike Breiteneder erklärt: „Nicht jeder Kontakt ist eine geschlechtliche Handlung wie sie der Paragraf 212 Strafgesetzbuch voraussetzt.

 

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