100.000 Unterschriften braucht es – dann muss sich das Parlament mit einem konkreten Anliegen auseinandersetzen.
Auch wenn es sich hierbei um eine Spitzfindigkeit handeln mag : Ganz so einfach, wie der Kanzler sagt, ist es nicht. Ein schneller Blick in die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse zeigt nämlich, dass die Rolle des U-Ausschuss-Vorsitzenden von sehr zentraler Bedeutung ist. Er legt etwa die Tagesordnung fest, handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf die Wahrung des Grundrechtschutzes.
Der Verfahrensrichter auf der anderen Seite, den der Kanzler anspricht, hat lediglich eine Beratungsfunktion inne, wie aus den Erläuterungen zum Rechtsakt hervorgeht und auch Alexandra Schrefler-König und David Loretto bestätigen. Die beiden Expert:innen für die Verfahrensordnung parlamentarischer U-Ausschüsse im Büro der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures haben erst kürzlich einen Kommentar dazu verfasst.
katharinazwins Ich staune immer wieder, mit welch hinterfotzigen Propaganda-Methoden in den linken Medien auf ihre Feindbilder losgegangen wird. Von den kommunistischen Stechschrittmedien kann man noch was lernen in Sachen menschliche Abgründe.
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