Den acht Angeklagten, die im Bunker lebten, werden mehrere Vergehen vorgeworfen – unter anderem sollen sie in wechselnder Beteiligung Beihilfe zu Drogenhandel, Kreditkartenbetrug, Hehlerei und Sabotage geleistet haben. Auch wird ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Dabei geht es um mindestens 249.000 Straftaten.
Im Fokus der Staatsanwaltschaft steht ein 60-jähriger Mann. Er hat die Bunkeranlage im Juni 2013 für 450.000 Euro gekauft und dann in den Räumlichkeiten das sogenannte Bulletproof-Hosting-Geschäft mit aufgebaut. Beim kugelsicheren Hosting laden Kunden oft sensibles oder illegales Material hoch. Die Daten sind in den meisten Fällen verschlüsselt.
Wie also fanden die deutschen Ermittler einen Weg, die Server zu infiltrieren? Die Cybercrime-Einheit des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz ermittelte knapp fünf Jahrelang, bevor es zum Zugriff kam. Die Ermittler ließen 16 Telefone abhören und schnitten ab Ende 2015 den Datenverkehr aus dem Cyberbunker mit. Etwa ein Zehntel des Internetverkehrs war nicht verschlüsselt. Daraus konnten die Behörden ableiten, dass im Bunker illegale Machenschaften vor sich gingen.
Für eine Verurteilung reicht das nicht aus. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt beweisen, dass die Angeklagten von den illegalen Machenschaften auf den Servern wussten oder sie sogar unterstützten."Der Knackpunkt ist das Providerprivileg", sagt der Oberstaatsanwalt Jörg Angerer in der.
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