Maskenpflicht und Mindestabstand sind fix. Jetzt enthüllt die Regierung, was noch alles in der neuen Lockdown-Verordnung steht.
Maskenpflicht und Mindestabstand sind fix. Jetzt enthüllt die Regierung, was noch alles in der neuen Lockdown-Verordnung steht.
▶ Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten▶ Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)▶ Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (gilt nicht im Zimmer)Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
AUSWEITUNGEN DER TESTSWöchentlicheBerufsgruppentestungensind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:▶ Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
▶ Lehrer und Elementarpädagogen bei Kontakt zu Schülern▶ Lagerlogistik, wenn Mindestabstand nicht möglich ist▶ Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)▶ Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. headtopics.com
Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.WEITERE MASSNAHMEN: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.Outdoor-Sportstättendürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
Weiterlesen: heute.at »Willkommen in der modernen Diktatur.....!! Nun geht er gegen Leib und Leben der Bürger, deren Existenzvernichtung ist ihm noch nicht genug.......