Eine mögliche nachträgliche Verkleinerung, um Aufsperren zu können, wurde vom Sozialminister unterbunden. Alle baulichen Veränderungen bei dem 7. April fließen nicht in die Berechnung mit ein.
Die allgemein verordneten Öffnungszeiten – nur an Werktagen von 07.40 Uhr bis längstens 19.00 Uhr – gelten auch für die nächste Woche öffnenden Geschäfte.Wie schon zuvor in den Supermärkten wird ein Mund-Nasen-Schutz in allen Geschäften gleichermaßen für Mitarbeiter mit Kundenkontakt wie Kunden zur Pflicht.
Die Betreiber müssen zudem sicherstellen, dass die Zahl, der sich gleichzeitig in seinem Geschäft aufhaltenden Kunden, die vorgeschriebene Obergrenze nicht überschreitet. In der Verordnung wird erstmals der konkrete Berechnungsschlüssel genannt: Pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Mini-Shops, die kleiner als diese 20 Quadratmeter sind , dürfen nur noch einen Kunden gleichzeitig einlassen.
Die jüngsten Änderungen treten mit Ablauf des 13. April, Ostermontag, in Kraft und gelten mitsamt den schon bestehenden Spielregeln vorerst bis 30. April.
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