Deutsches Verfassungsgericht bestätigt Ausgangssperre

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Eilanträge auf Aufhebung abgewiesen. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Besonders umstritten war die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr.

Menschen dürfen sich in dieser Zeit nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder von ihr kommen oder den Hund ausführen müssen. Sport bleibt Einzelpersonen jedoch bis 24 Uhr erlaubt. Die Ausgangssperre soll Kontakte reduzieren und die Ansteckungsrate verringern.

Neben der FDP hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Bundesverfassungsgericht angerufen. Zwischenzeitlich gingen bei dem Karlsruher Gericht mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein. Zusätzlich wurden Eilanträge gestellt, um die Ausgangssperre bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.

 

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Nur Feiglinge lassen sich ihre Freiheitsrechte rauben.

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