Daniel Bischof Redakteur Wien. Es ist ein mit Kuriositäten gespickter Fall, über den Strafrichter Andreas Hautz am Montag am Wiener Straflandesgericht zu urteilen hat. Angeklagt ist ein junges Paar aus China, das für Landsleute zu Deutschprüfungen angetreten ist, um ihnen zu Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen zu verhelfen.
Ausgeklügelt war das System dahinter nicht. Der Mann erhielt im Vorfeld den Pass oder Personalausweis des Kandidaten und zeigte ihn bei der A1- oder B1- Prüfung her. Der Student übernahm die Männer, seine 23-jährige Freundin die Frauen. In einigen Fällen ging das gut, da sich Kandidat und Student ähnlich sahen, heißt es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien. Manchmal flog der Schwindel aber auf.
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