Es ist eine Entscheidung mit Zündstoffpotenzial: „Bloße allgemeine Befürchtungen reichen nicht für eine Untersagung einer Versammlung aus“, schreibt das Verwaltungsgericht Wien in seinem Erkenntnis, und weiter: „Die Untersagung der Versammlung erfolgte zu Unrecht.“
Die Versammlung, um die es geht, war eine Demonstration gegen Covid-19-Maßnahmen, die die FPÖ für 31. Jänner in Wien angemeldet hatte – den ersten Tag der groß angelegten Corona-Demonstrationen, die die Bundeshauptstadt seither regelmäßig erlebt.Danke für Ihr Verständnis.
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