Wegen seiner Demenzerkrankung hat das Gericht einen Häftling der Justizanstalt Innsbruck für haftunfähig erklärt. Am Dienstag wurde der Mann entlassen. Da der Insasse kein Zuhause haben dürfte, wurde er in die Ambulanz der Klinik gefahren - und zwar samt seinem gesamten Hab und Gut. Das hat für Irritationen gesorgt!Der Inhaftierte saß seit mehreren Monaten hinter schwedischen Gardinen. Im Zuge seiner Haftstrafe ist er an Demenz erkrankt.
Doch der Häftling dürfte keine Familienangehörigen haben, die ihn bei sich aufnehmen können. Und er dürfte auch über kein adäquates Zuhause verfügen. Wohin also soll der Erkrankte gebracht werden?Das dürfte sich auch die Anstaltsleitung gefragt haben.
Doch hat es tatsächlich keine andere Lösung gegeben? Hätte die Anstaltsleitung nicht in Ruhe nach einem Platz für den zu entlassenen Häftling suchen können? Immerhin vergehen mehrere Tage, bis eine Entscheidung über Haftunfähigkeit gefällt wird.Die „Krone“ hat das Justizministerium mit der Causa konfrontiert.
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