Das steht in der neuen Corona-Feiertagsverordnung

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Das steht in der neuen Corona-Feiertagsverordnung: Zoos und botanische Gärten am 24. und 25. Dezember doch geschlossen, dafür mehr erlaubte Besucher in Alten- und Pflegeheimen

gilt der Ein-Meter-Abstand und die Maskenpflicht - ausgenommen Spitzensport und Treffen im privaten Wohnbereich., es gilt aber, den Mindestabstand einzuhalten. Beim Eislaufen etwa müssen pro Sportler zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. In Gondeln und Seilbahnen gelten Abstands- und FFP2-Masken-Pflicht sowie maximal 50 Prozent Auslastung, sofern die zu Tranportierenden nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.Am 24. und 25.

Für Silvester gibt es keine Ausnahme, auch da gilt rund um die Uhr: Gestattet ist ab 26. Dezember nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörige treffen.Unverändert gelten weiterhin die Regelungen für Heime, Spitäler, öffentliche Orte , öffentliche Verkehrsmittel, Gastronomie , den Arbeitsplatz sowie für körpernahe Dienstleister .

Die beiden Verordnungen werden am Dienstagvormittag dem Hauptausschuss des Nationalrates vorgelegt, wo der Beschluss dank türkis-grüner Mehrheit gesichert ist. Die Eckpunkte des Verordnungsentwurfs sowie der Änderungen wurden am Montag vom Ministerium bekannt gemacht, der Entwurf selbst sollte wie gewohnt vorab an alle Parlamentsklubs übermittelt werden.

 

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Zoo braucht man ohnehin keine, das Türl war offen, die Regierung rennt frei herum!

schad ich wäre gern gegangen

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