eine Maske beanstandet hatte und bei einer neuerlichen Testung festgestellt worden war, dass bei Schutzprodukten einer Chargennummer dervom Roten Kreuz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums bestelltenDie Masken dürfen daher statt wie geplant als FFP2- nur noch als FFP1-Masken verwendet werden, bestätigte das Gesundheitsministerium schon am Mittwoch der APA.
Der Fall ist ungewöhnlich, da einem Betrieb üblicherweise Chargen mit Masken mit derselben Produktionslosnummer zugeteilt werden."Der Betreiber eines Pflegebetriebs hat allerdings bemerkt, dass innerhalb derselben Charge auch andere Masken als die der geprüften Produktionslosnummer ausgeliefert wurden. Dieser Sachverhalt wird aktuell geprüft", hieß es seitens des Ministeriums.
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