In Wien gibt es sie schon, die Gästeregistrierung in Gastronomiebetrieben. Wer dort in ein Lokal gehen will, muss seinen Namen und Kontaktdaten angeben. Der Grund: Damit wird es für die Behörden leichter nach einem positiven Coronafall, die Kontakte des Betroffenen nachzuverfolgen .beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:Ja. Mittels einer Verordnung brachte das Land die neuen Maßnahmen am Freitag auf Schiene.
Darüber hinaus werden Uhrzeit und Tischnummer vom Personal des Lokals vermerkt.Vorerst einmal nichts. Der Betrieb muss die Daten vier Wochen aufheben und sie nach spätestens 6 Wochen vernichten oder löschen . Wird allerdings ein Corona-Fall in dem Lokal bekannt, dann muss der Betrieb die Daten an die entsprechende Bezirksbehörde weiterleiten. Und: Der Lokal-Betreiber muss sicherstellen, dass die Daten nicht in unbefugte Hände gelangen.
Welchen Corona Virus mein se von der Corona Familie.
Wie die Gastronomie darauf vorbereitet ist, erkennt man an den kopierten Zetteln, anstatt QR Code oder App.
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