soll zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Coronakrise keine gültige Gewerbeberechtigung bestanden haben. Das hat am Sonntag diegab dieser dazu keine Stellungnahme ab, die getroffenen Covid-Maßnahmen seien dadurch nicht beeinflusst gewesen.
Laut Recherchen der"TT" auf Grundlage interner Emails der Bezirkshauptmannschaft und Emails dieser im Austausch mit dem Landeskriminalamt soll Ende März immer noch die Vorbesitzer-Gesellschaft des jetzigen Eigentümers als Verantwortliche gemäßim System aufgeschienen sein. Der von der Behörde Anfang Februar festgestellte Eigentümerwechsel sei nicht mit den im Firmenbuch sowie imvorhandenen Eintragungen abgeglichen worden.
Es ist in Tirol allgemein bekannt, daß Gewerbeordnung ABGB, UStG, EStG, etc. im Paznauntal einer sehr behutsamen Anwendung unterliegen. Wie man sieht machen sich Achtsamkeit und wertschätzendes Vorgehen der Behörden bezahlt.
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