Der Besuch eines Gastlokals dürfte künftig ohne vorherige Registrierung möglich sein. Zumindest geht dies aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, der Freitagnachmittag im Rathaus eingelangt ist. Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ist demnach ein Test beziehungsweise eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist.
Ein Coronatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird - zumindest laut diesem Entwurf - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5 bis 22 Uhr möglich sein. Die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien soll in Zusammenarbeit mit der Polizei diese Regeln stichprobenartig kontrollieren.
Heisst ich brauch einen Personalausweis um ein 🍻 zu trinken🤔 Die spinnen und können mich.
Compare and contrast with the latest NSW contact tracing
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