Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Freitag kundgemacht wurde.
Bereits am vergangenen Donnerstag hat der Hauptausschuss des Nationalrates die neue Verordnung zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Neben der erweiterten Abstandspflicht von einem auf zwei Meter wurden damit die Ausgangsbeschränkungen auch um die Pflicht ergänzt, u.a. im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen.
Das kann sich dann derjenige, der glaubt strafen zu müssen, mit meinem Rechtsanwalt ausmachen - viel Spaß!
Und warum sollte man die Zahlen? Ist doch nur eine Frage der Zeit, bis der VfGh den Blödsinn wieder aufhebt...
😗
Gilt aber nicht für Coronaleugner bei Demos. Wetten?
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