Die EU-Kommission hat den von der Bundesregierung geplanten Veranstaltungs-Schutzschirm genehmigt. Eine diesbezüglich bereits im Dezember getroffene Einigung über die mit insgesamt 300 Mio. Euro veranschlagte Unterstützungsmaßnahme wurde am Dienstag bestätigt. Der maximale Bezugswert pro Veranstalter beläuft sich vorerst auf 800.000 Euro, über eine Erhöhung sei man weiterhin in Gesprächen. Anträge sind damit ab sofort möglich.
"Die Organisatoren von Veranstaltungen wurden von der Coronakrise und den von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besonders hart getroffen", wird EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zitiert."Mit dieser mit 300 Mio.
Berücksichtigt werden Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1. März 2021 bis Ende 2022 geplant werden, aufgrund der Coronapandemie aber nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können. Ein Ansuchen um Beihilfe muss bis spätestens 15. Juni 2021 erfolgen.
Im Dezember war noch ein maximaler Beihilfenwert von bis zu 1 Mio. Euro pro Veranstalter in Aussicht gestellt worden, nun sind es einstweilen 800.000 Euro."In einem nächsten Schritt verhandeln wir mit der EU-Kommission über eine Erhöhung auf bis zu 3 Mio. Euro pro Veranstaltung", so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger in einer Aussendung."Das ist vor allem für große Events, darunter auch Messen und Kongresse, besonders wichtig.
"Mit dem Schutzschirm versichern wir die Veranstaltungen gegen die Folgen der Pandemie", betonte auch Vizekanzler Werner Kogler ."Damit Konzerte, Sportveranstaltungen und Festivals stattfinden können, sobald es die gesundheitliche Lage zulässt.
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