Der 80-prozentige Umsatzersatz für Unternehmen und Betriebe wurde ausgeweitet: auch Privatzimmervermieter sind nun anspruchsberechtigt.
Betriebe und Unternehmen, die mit der neuen Corona-Schutzmaßnahmenverordnung geschlossen wurden, können demnach seit vergangenem Freitag eine Umsatzentschädigung von bis zu 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres beantragen. Dazu zählen Beherbergung, Veranstalter, Gastronomie, Freizeitbranche.Wie das Tourismusministerium unter Elisabeth Köstinger am heutigen Freitag mitteilte, wird die Regelung nun ausgeweitet.
Wieder eine versteckte Bauernförderung
Und wer soll das Versagen der Regierung bezahlen? Bitte um Aufklärung.
Zeit wirds sonst schiebt ihr eh der aua alles in den arsch damit sie ihre Manager Boni und pensons Zuschüsse auszahlen kann
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