Corona: Schutzmaskenhersteller wegen irreführender Werbung verurteilt
Anbieter versprach laut VKI einen wissenschaftlich nicht belegten\r\nSchutz des Trägers vor SARS‐CoV‐2.
Das LG Linz gab dem VKI Recht und beurteilte denWebauftritt als irreführend:"Da wissenschaftlich nicht gesichert sei, dass und inwieweit eine ﴾einfache﴿ MNS‐Maske den Träger gegen eine Infektion mit SARS‐CoV‐2 schützt und ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis für die Masken von Silvercare bzw. für das darin enthaltene Nanosilber fehlt, seien derartige gesundheitsbezogene Angaben unzulässig"
.Silvercare bewarb die Masken unter anderem damit, dass die „antibakterielle“ Wirkung des Silbers durch „Gutachten renommierter, österreichischer & internationaler Institute“ bestätigt wäre. "Abgesehen davon, dass für einen Schutz vor einer Infektion mit COVID‐19 die antivirale Wirkung der Fasern entscheidend wäre, geben die angeführten „Gutachten“ zum überwiegenden Teil keinerlei Aufschluss über die mögliche antibakterielle Wirkung von MNS‐Masken aus Fasern mit Silberanteil",
heißt es weiter. Weiterlesen: KURIER »