Corona: Länder und Verfassungsdienst sehen Probleme beim 'Freitesten'

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Wegen zu weit gehender Verordnungsermächtigung für Anschober. Fast 9.200 Stellungnahmen zu Gesetzesentwurf, viele wortgleich.

Mehrere Länder halten den Entwurf des Gesundheitsministeriums für das"Freitesten" aus dem dritten Corona-Lockdown in dieser Form für verfassungswidrig. Auch der Verfassungsdienst im Kanzleramt empfiehlt in seiner Stellungnahme Nachbesserungen.

Die Regierung hatte vor Weihnachten angekündigt, den dritten Corona-Lockdown für all jene Personen zu erleichtern, die an der Mitte Jänner geplanten Neuauflage der Massentests teilnehmen. Sie sollten schon ab 18. Jänner wieder Restaurants besuchen, zum Friseur gehen sowie nicht lebensnotwendige Güter wie Kleidung oder Bücher einkaufen können.

Außerdem sieht der Verfassungsdienst ein weiteres mögliches Problem: generelle Ausgangsbeschränkungen sind nämlich nur zulässig, wenn"gelindere Maßnahmen" nicht ausreichen würden, um einen Zusammenbruch der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern.

Insgesamt hat das Parlament am Montag fast 9.200 Stellungnahmen zum"Freitesten" veröffentlicht, viele davon wortgleich. Aufrufe über Whatsapp und soziale Medien hatten nämlich den Eindruck erweckt, auf der Homepage des Parlaments könnte"Einspruch" gegen das Gesetzesprojekt eingelegt werden. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin Stellungnahmen abgeschickt und die Homepage des Parlaments am Wochenende stundenlang in die Knie gezwungen.

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Warum da noch diskutiert wird. Das Thema ist vom Tisch. Der Führer sebastiankurz soll sich seine Tests in seine Windsegel stecken.

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