Corona: Auch heuer wieder späterer Notenschluss

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Erst in der letzten Schulwoche finden die Beurteilungskonferenzen statt. Testpflicht auch per Verordnung geregelt

Die Beurteilungskonferenzen an den Schulen werden wie bereits im Vorjahr auch heuer wieder in die letzte Schulwoche verschoben. Das wird in einer Novelle der Covid-19-Schulverordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann festgehalten. Ebenfalls in der Verordnung detailliert geregelt wird die bereits gehandhabte Testpflicht an den Schulen - ausgenommen davon sind genesene Schüler, Erleichterungen gibt es für Kinder mit Behinderungen.

Einem anterio-nasalen Schnelltest an der Schule müssen sich die Schüler jeweils am für sie ersten Schultag einer Woche unterziehen. Anschließend darf nicht mehr als ein Kalendertag zwischen den Tests liegen.

Ebenfalls verankert wird die bereits angekündigte Ausnahmeregelung für das Sitzenbleiben: Wer nur einen Fünfer im Zeugnis hat, darf automatisch aufsteigen. Auch bei zwei oder mehr Fünfern ist dies dann möglich, wenn die Klassenkonferenz zustimmt. In diesem Schuljahr ist es außerdem auch möglich, Lehrstoff von einem Semester ins nächste zu verschieben. Anordnen kann dies der Schuldirektor in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer.

 

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