Buwog-Urteil: Grasser und Meischberger sollen Provisionen an Bund zurückzahlen

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Der Bund muss allerdings warten, bis das Urteil in Rechtskraft erwächst. Können Grasser und Meischberger nicht zahlen, erwischt es weitere Verurteilte. buwog

Sollten Grasser und Meischberger die Forderung des Bundes nicht zahlen können,

kann sich der Staat an die beiden ebenfalls heute nicht rechtskräftig Verurteilten, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer, haltenDie CA Immo, die im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen den Mitbietern Immofinanz und RLB OÖ unterlegen war, wurde mit ihren Ansprüchen vom Schöffengericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

sieht sich durch das - noch nicht rechtskräftige, erstinstanzliche - Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere bestätigt. Das zeige, dass in dem Zusammenhang damals"rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt" worden seien.wegen der im Jahr 2004 durchgeführten Buwog-Privatisierung angestrengt. Die Bundeswohnungen waren an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen, die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus.

 

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