Um keine Risiken einzugehen, hatte man seitens der Landwirtschaftskammer angeregt, eine Vertragspartnerschaft mit einem Traubenhändler einzugehen. Dabei würde der Käufer zwar in die Produktion imJohann Plemenschits ist eine solche Vertragspartnerschaft vor einigen Jahren eingegangen. Er selbst bewirtschafte u. a. 1,3 Hektar Weingärten. Zehn Jahre, so habe man sich vertraglich geeinigt, sollte der Käufer zu einem fixen Preis die Trauben abnehmen.
“ Freilich werde er mit rechtlichen Schritten gegen die Vertragsverletzung vorgehen. „Nur was mache ich jetzt? Trauben halten ja nicht ewig.“eingerichtet. Die Onlineplattform soll Angebot und Nachfrage zusammenbringen und so auch die Entstehung langfristiger Handelsbeziehungen forcieren, um faire Preise für Winzer zu schaffen. „Derzeit sind viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Der Weinhandel ist gefordert, den Traubenproduzenten faire Preise zu zahlen“, sagt LWK-Präsident.
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