hat die EU ein Verfahren gegen Großbritannien gestartet. Ihre Behörde habe an die Regierung in London ein Schreiben geschickt, das der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren sei, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag. Das Verfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der Geldstrafenen gegen Großbritannien verhängen könnte.
Da dies nicht geschah, verschickte die Brüsseler Behörde nun eine offizielle Anzeige nach London, dass sie eine Verletzung des Vertrags sieht. Von der Leyen gab der britischen Regierung einen Monat zur Stellungnahme. Es ist der erste Schritt eines Verfahrens, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.
Das Binnenmarktgesetz - das noch vom britischen Oberhaus behandelt werden muss - wäre ein Verstoß gegen das im Vertrag festgelegte Prinzip des"guten Glaubens" und konkret gegen das Protokoll für Nordirland, sagte von der Leyen. Trotz des nun gestarteten Verfahrens werde die EU weiter auf volle Einhaltung des Austrittsvertrags pochen und sich selbst auch daran halten."Wir stehen zu unseren Verpflichtungen", sagte von der Leyen.
Die britische Provinz soll nach dem Vertrag enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden bleiben, was Kontrollen im Güterverkehr mit dem übrigen Vereinigten Königreich nötig macht. London warnt, damit könnte Nordirland abgekoppelt werden. Im Brexit-Vertrag hatte Johnson dies jedoch akzeptiert.
Großbritannien verlässt Ende des Jahres auch den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Ohne Anschlussvertrag droht ein harter wirtschaftlicher Bruch mit Zöllen und anderen Handelshürden.
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