Ungeachtet der weltweiten Corona-Krise geht das Tauziehen um den Brexit-Deal zwischen Großbritannien und der EU in die Endrunde. Die zunehmend polarisierenden, ja sogar versteinerten Positionen auf beiden Seiten lassen die Wahrscheinlichkeit für ein Handelsabkommen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 sinken.
Auch will die EU zur Vermeidung eines Wettbewerbsvorteils der Briten, dass viele andere Bedingungen wie staatliche Subventionen, Umweltschutz oder Arbeitnehmerrechte in Großbritannien weiterhin gelten. Und bei Handelsstreitigkeiten soll ein gemeinsames Schiedsgericht, wie mit der Schweiz vorgesehen, zuständig sein. Wird EU-Recht tangiert, wäre dies dann der EuGH.
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