Laut Porr wurden die technischen Anforderungen dafür schon bei der Ausschreibung falsch projektiert. Die BBT SE hielt nun aber fest, dass es sich nicht um Probleme technischer Natur, wie das angesprochene Tübbingsystem handle. Hauptgrund für die Vertragsauflösung seien vielmehr die"endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerung" und der nunmehr eingetreten Vertrauensverlust.
Gestützt auf ein Gutachten von Universitätsprofessors Andreas Kletečka lautet die Rechtssicht der Poor, dass bei einer rechtswidrigen Auflösung die BBT nicht nur den Vertrag mit der ARGE, sondern allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen müsse.© Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
Bei dem 966 Mio. Euro schweren Baulos handelt es sich um den größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet. Insidern zufolge könnte der zuletzt avisierte Fertigstellungstermin 2030 nun wackeln. „Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner Basistunnel sicherzustellen, wurde bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet“, so die BBT-Vorstände.
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