Bizarre Gesetzeslücke: Paar muss sich erst trennen, um heiraten zu dürfen

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Ein Paar muss sich erst trennen, um heiraten zu dürfen.

Isabella P. und Manuel S. sind seit neun Jahren ein Paar. 2016 kam ihre Tochter auf die Welt. Diesen Sommer wollen die Wiener heiraten. Vier Tage lang soll das Fest in Niederösterreich dauern. Doch jetzt tut sich eine bizarre Gesetzeslücke auf. Und die bedeutet für Isabella P. und Manuel S.: Sie müssen sich erst offiziell trennen, um heiraten zu können.Seinen Anfang nahm die absurde Geschichte im Juni 2020.

Vor einiger Zeit entschloss sich das Paar, die Partnerschaft"upzugraden" – und zu heiraten. "Wir sind zum Standesamt, um uns anzumelden. Zwei Tage später bekommen wir einen Anruf, dass das leider nicht möglich ist." Zu diesem Zeitpunkt fing für das Paar die Reise durch den Behörden-Dschungel an.Man stieß auf ein Schreiben des Innenministeriums zu der Sachlage.

Dem widersprach wiederum das Justizministerium, an das sich Isabella P. und Manuel S. gewendet hatten:"Eine legistische Klarstellung ist bislang nicht erfolgt." Aber zumindest in dieser Regierungsperiode solle das Ehe- und Partnerschaftsrecht reformiert und diese Frage geregelt werden. Dazu gab es die Empfehlung, sich doch juristischen Beistand zu suchen.Auf KURIER-Anfrage heißt es, dass man aktuell an der Kindschaftsrechtsreform arbeite.

Anwältin Birnbaum sieht wenig Sinn darin, den Sachverhalt juristisch durchzukämpfen. Sie rät dazu, abzuwarten. Bis zum Sommer allerdings wird sich das kaum ausgehen. Isabella P. und Manuel S. werden trotzdem feiern."Dann machen wir eine freie Trauung."

 

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