versuchter Vergewaltigung
nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an.
Dass der 52-Jährige sein Geständnis kein weiteres Mal wiederholen wollte, begründete er damit, er habe"das da nicht machen wollen". Das Motiv für die vermeintliche Tat blieb er dem Gericht schuldig. Rede und Antwort stand er jedoch über seine kriminelle Vergangenheit. Raub bezeichnete der einschlägig Vorbestrafte als seine"berufliche Tätigkeit, jeder mache eben etwas anderes".
Als die Sachverständige Adelheid Kastner ihr psychiatrisches Gutachten präsentieren wollte, wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit vorübergehend von der Verhandlung ausgeschlossen. Laut Anklageschrift hatte Kastner ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat sei er aber zurechnungsfähig gewesen.
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