Es passiert in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Sitzbänken: Männer und Burschen machen mit dem Handy heimliche Aufnahmen von Frauen und Mädchen, wobei sei gegen den Willen der Betroffenen unter Rock oder Kleid fotografieren und die Fotos dann in sozialen Medien verbreiten. Dieser Vorgangsweise und Belästigung wird Justizministerin Alma Zadic mittels gesetzlicher Schranken samt drohender Strafen Einhalt gebieten.
Es sei aber 'fraglich', ob es im Interesse der Ermittlungsbehörden sei, dass ein Zugriff und die Sicherstellung auf Mobiltelefone erfolgen soll, weil davon auch andere Kontaktpersonen des heimlichen Fotografen betroffen seien. Damit werde aber nicht nur in die Privatsphäre des Verdächtigen, der heimlich fotografiert hat, eingegriffen, sondern auch in die Privatsphäre Dritter.
Ettinger_K Und eine der Hauptverantwortlichen für fremden/islamfeindlichen Hass im Netz, Norbert Hofer nämlich, wird nach EINSTIMMIGEM Beschluss nicht an die StA ausgeliefert. Das Gesetz richtet sich bei dieser Art von Hass im Netz nur gegen die kleinen User, nicht gegen die Haupttäter.
Ettinger_K Nein, das geben Sie hier falsch wieder. Es geht ausschließlich darum, dass für Verbreitung der selbe Strafrahmen vorgesehen ist wie fürs Herstellen. Und das als unausgewogen kritisiert wird. MindTheGap
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