Das ist das nunmehr dritte kritische Gutachten über den Baustopp. Die Wirtschaftskammer Wien legte bereits zwei Expertisen vor, dass der Baustopp ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei und dass die Aufsichtsräte der Asfinag haften würden.
Klar, dass die Wirtschaftskammer eindeutige ökonomische Interessen verfolgt. Doch die Schönherr-Gutachten, die Vorstand und Aufsichtsrat eigentlich entlasten sollten, kommen zum selben Schluss. Im Klimaministerium wird die Entscheidung nach wie vor verteidigt: Mit dem evaluierten Bauprogramm „können wir jetzt auch die Planungen für bessere Alternativen fortführen. Ministerin Gewessler hat die Bundesländer NÖ und Wien dazu bereits eingeladen“. Beide haben jedoch bereits abgesagt.
Das Bundesstraßengesetz definiere eine Liste von Projekten und werde vom Nationalrat beschlossen, nenne aber keine Fristen für die Umsetzung und lege auch die Ausgestaltung der Straßen nicht fest. Diese Festlegung passiere im Asfinag- Bauprogramm. Dazu wird ein Gutachten der TU Wien zitiert, dass die Asfinag-Vorstände zwar nach Aktiengesetz weisungsfrei seien, das Asfinag-Ermächtigungsgesetz aber dem Ministerium ein jährliches Zustimmungsrecht einräume.
Wurde das nicht schon immer so kommuniziert. Alle haben es verstanden, nur Gewessler und der Asfinag-Vorstand nicht
Würde das nicht schon immer so komminiziert. Alle haben es verstanden, nur Gewessler und der Asfinag-Vorstand nicht
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.