Ausgangsverbot: Wer heute noch raus darf - und welche Geschäfte offen haben dürfen

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'Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten': Die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag sind knapp vor Mitternacht kundgemacht worden. Coronavirus

Betreuung und Hilfeleistungdes täglichen Lebens - wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann- auch hier muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsort zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kanngegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

ist der Verordnung nach ab heute nur noch für die ersten vier dieser Ausnahmen erlaubt - wer bloß einen Ausflug macht, darf dazu nicht mehr mit dem Zug fahren. Außerdem ist im öffentlichen Verkehr ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitreisenden einzuhalten - andernfalls droht, wie bei allen Verstößen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.

 

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