die organisatorischen Vorgaben für den Turnunterricht neu gefasst. „Schülerinnen und Schülern ist bis zum Ende des Schuljahres, in welchem Sie das zehnte Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, die mit einer Verhüllung des Hauptes verbunden ist, auch im Bewegungs- und Sportunterricht gesetzlich untersagt“, heißt es darin etwa.
Für den Schwimmunterricht bedeutet das, dass „das Tragen eines Ganzkörperanzuges mit losem Überkleid Schülerinnen bis zum zehnten Lebensjahr“ verboten ist. Nach dieser Altersgrenze ist der Burkini dagegen wieder erlaubt. Generell sollen die Lehrer „mit bewegungsbezogenen, pädagogischen sowie hygienischen Argumenten“ sachlich und sensibel darauf hinwirken, dass ihre Schülerinnen und Schüler von sich aus keine Kopfbedeckungen im Turnen tragen - egal ob religiös geprägt oder nicht.
Nicht nur unter 10. Immer und überall!
Das ist auch gut so! Sollte in der Unterstufe auch noch so geregelt sein!
Wie viele Ärzte und Programmierer mehr wird unser Bildungssystem dadurch hervorbringen ? Wie viele Schüler weniger werden die Schullaufbahn als Analphabeten verlassen?
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