Aus dem Ersuchen um Festnahme und Hausdurchsuchung geht auch hervor, dass der Attentäter"seit Jahren als Angehöriger der radikal-islamistischen Szene bekannt" sei. Man habe in den Festgenommenen zwölf teilweise enge Kontaktpersonen des Täters feststellen können:"Alle diese Personen sind ha.
Es könne zusammenfassend nicht ausgeschlossen werden,"dass sich unter den genannten Personen Mittäter befinden bzw. genannte Personen zumindest in die Anschlagspläne involviert waren", ist dem behördlichen Schriftverkehr zu entnehmen.Wert auf die Feststellung, dass der Treffpunkt, an dem sich der Wiener Attentäter laut Ermittlungsergebnissen radikalisiert haben soll, keine bei der IGGÖ registrierte Einrichtung se.
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