In der Klage des Betroffenen ging es hauptsächlich um die Frage, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Dass der Mann damals als Pflegekind missbraucht wurde, stehe außer Zweifel. Aus Sicht der Kläger war der 54-Jährige bis 2016 nicht in der Lage, eine Klage einzubringen und sich Recht zu verschaffen, da er mangels Bildung nicht dazu in der Lage war.Diese Bildung sei ihm als Pflegekind nicht in ausreichendem Maß zugekommen.
Mit 21 habe er schon eine Stunde lang in seinem Jugendamtsakt lesen können - auch dass die Pflegemutter, bei der er mit Wissen des Jugendamts untergebracht war, wegen Mordes an einem Neugeborenen verurteilt war.“ Der Betroffene meint aber, dass er jemanden gebraucht hätte, „der mich an der Hand führt und sagt, das und das ist zu machen.“ 600.000 Euro wurden eingeklagt.
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