enzwang durch den Nationalrat. Schon mit 15. März drohen unzähligen Österreichern ohne aktivem Impfstatus somit horrende Bußgelder. Doch noch ist nicht alles verloren: Denn ein unmittelbarer Zwang zum Empfang der Behandlung ist unmöglich – und der Einspruch gegen Strafbescheide ein demokratisches Recht.
Viele Österreicher sind verzweifelt. Dass der Gesetzgeber eine Galgenfrist einräumt, tröstet kaum. Spätestens in der zeitlich noch nicht festgelegten „Phase 3“ folgen – einen Monat nach einem Erinnerungsschreiben – automatisierte Strafen. Wer bis zum Stichtag keine Gen-Behandlung empfing, soll bis zu 600 Euro Strafe im abgekürzten Verfahren zahlen – außer er macht binnen zwei Wochen eine Ausnahme geltend oder holt den Stich nach. Die Prozedur gilt viermal im Jahr.
Ebenfalls zwei Wochen hat man für einen begründeten Einspruch, der zum ordentlichen Verfahren führt. Dort drohen bis zu 3.600 Euro Strafe, es gilt kein Verschlechterungsverbot. Diese rechtlich einmalige Praxis soll abschreckende Wirkung haben. Denn sogar die von der Regierung viel zu niedrig kalkulierten 100.000 Verfahren im Jahr würden bei drei Stunden je Beschwerde 180 Beamten binden. Tatsächlich könnten es Millionen sein.
Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof rechnen, dass jeder Zehnte ein Rechtsmittel einlegt. Aus Zigtausenden budgetierten Beschwerden würden Hunderttausende und ein Wettlauf gegen die Zeit. Denn ein solches Verfahren darf maximal 24 Monate dauern, andernfalls ist es einzustellen. Zur VfGH-Beschwerde ist jeder berechtigt, der bereits ein erstinstanzliches Urteil erfuhr und in dessen unmittelbare Rechtssphäre eingeschnitten wird, es herrscht Anwaltszwang.
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