Aktenlieferung an U-Ausschuss: VfGH sieht Hofburg für Exekution zuständig

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Van der Bellen sei seit dem Exekutionsantrag zuständig, VfGH ist nicht 'betreibender Gläubiger'.

Der Verfassungsgerichtshof sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel an den Ibiza-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden.

Dieser hatte nach einem Schreiben der Opposition den VfGH um Mitteilung ersucht hat, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht erhält. SPÖ, FPÖ und NEOS haben beklagt, dass die - nach dem Exekutionsantrag - erfolgten Aktenlieferungen des Finanzministeriums unvollständig und zum Teil mangelhaft seien. Blümel hat das bestritten und Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Aktenlieferung zu überzeugen.

 

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Schick endlich das HEER rein!!! vanderbellen

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