umstrittene"No-Show-Klausel"
eingelenkt und zwei Passagieren die Kosten für den notwendig gewordenen Ersatzflug ersetzt, teilte der VKI am Donnerstag mit. Die Konsumentenschützer hatten die Klage im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht. Zu einem Gerichtsverfahren und einem Urteil kam es aber nicht, weil die AUA unmittelbar vor der angesetzten Verhandlung nachgab.
, nachdem diese wegen eines Staus den Hinflug versäumt hatten. Die AUA berief sich hierbei auf ihre No-Show-Klausel, nach der sie einen Rückflug stornieren kann, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Die Beiden hatten Flüge von Wien nach Split und retour gebucht. Weil sie den Hinflug verpassten, sind sie auf andere Weise nach Split gereist.
. Jeder Passagier stimme dem bei der Buchung zu, außerdem sei dies eine branchenübliche Vorgehensweise."Können Passagiere ihre Flugcoupons aufgrund von Höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem vom Passagier nicht zu vertretenden Grund oder Hindernis , nicht in der angegebenen Reihenfolge abfliegen, bleiben die restlichen Flugcoupons gültig.
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